Zielgruppe

Im Pflegeheim werden erwachsene Menschen mit psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung aufgenommen, die erheblich pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind und ein integriertes Betreuungs-, Förder- und Pflegeangebot benötigen und wünschen.

Dies sind Menschen mit:

  • körperlich nicht begründbaren Psychosen
  • seelischen Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns, Anfallsleiden oder von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen
  • Neurosen und Persönlichkeitsstörungen

bei denen fachspezifische Aufsicht, Versorgung und Pflege im Vordergrund stehen.

Dieser Personenkreis ist nicht, noch nicht oder nicht mehr in der Lage, ohne fremde Hilfe seinen Lebensalltag zu bewältigen und benötigt und wünscht die Begleitung, Betreuung, Förderung und bei Bedarf und Verordnung fachgerechte Pflege durch die Wohnstätte.

Weiterhin sind dies Personen, die wegen ihrer Behinderung oder ihres Lebensalters nicht mehr in der Lage sind, regelmäßig zu arbeiten und Personen, für die ambulante oder teilstationäre Angebote aus verschiedenen Gründen nicht in Frage kommen.




Im Wohnheim werden erwachsene Menschen betreut, die aufgrund psychischer Beeinträchtigung, mangelnder Eigenverantwortung oder infolge erheblicher Sozialisierungsdefizite (noch) nicht zu einer eigenständigen Lebensführung in der Lage sind und einer begleitenden sozialtherapeutischen Hilfe bedürfen und wünschen. Tagesstrukturierende Angebote außerhalb der Einrichtung von Montag bis Freitag in Form einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) sind beim Vorliegen der individuellen Voraussetzungen möglich.

Im Rahmen des sozialpsychiatrischen Verbundes werden bei Bedarf weiterführende Einrichtungen und Dienste angeboten und vermittelt.
Zum Personenkreis zählen:

Seelisch behinderte erwachsene Menschen mit:

  • körperlich nicht begründbaren Psychosen
  • seelischen Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns, Anfallsleiden oder von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen
  • Neurosen und Persönlichkeitsstörungen
  • die ihre psychische Behinderung nicht ohne professionelle Hilfe kompensieren können
  • ambulante ärztliche und bzw. oder psychotherapeutische Behandlung (ggf. mit ärztlich verordneter ambulanter nichtärztlicher Behandlung in selbständiger Koordination) nicht ausreicht,
  • medizinische oder berufliche Rehabilitation abgeschlossen, noch nicht aufgenommen oder nicht indiziert ist.


Personen, die eine primäre Suchterkrankung haben, finden keine Aufnahme.